Cyber Resilience Act (CRA) Compliance in 100 Worten

Dein Unternehmen stellt etwas her? Glaube nicht: CRA betrifft Dich nicht1.

Betroffen sind alle Produkte mit digitalen Elementen – von der sprechenden Puppe bis zur reinen Software!

  • Überlege, welche Cybersicherheits-Risiken Dein Produkt treffen können, auch eventuelle Cloud-Elemente, dokumentiere und minimiere diese so gut wie wirtschaftlich vertretbar.
  • Erstelle eine technische Produkt-Dokumentation.
  • Behebe vor Markteinführung Sicherheitslücken (und danach fortlaufend durch Updates), sorge für sichere Standard-Einstellungen, baue (falls anwendbar) Sicherheits-Grundfunktionen wie Authentisierung und Rechteverwaltung ein, schütze (speziell personenbezogene) Daten durch Verschlüsselung bei Speicherung und Übertragung.
  • Dokumentiere die verwendeten Software-Komponenten von Dritten (SBOM).

Je nach Produkttyp sind unterschiedliche Eigen- und Fremdprüfungen zu durchlaufen.

  1. Siehe https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html ↩︎